Leistungen Befreiung von der Helmpflicht

gemäß § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Sie müssen sich aus gesundheitlichen Gründen von der Helmpflicht beim Führen von Motorrädern befreien lassen?

Aus dem ärztlichen Attest muss sich ergeben, dass Sie aus medizinischen Gründen keinen Helm tragen dürfen und daher von der Helmpflicht befreit werden müssen. Außerdem sollten Angaben zur erforderlichen Dauer der Befreiung gemacht werden (befristete oder unbefristete Befreiung, je nach Diagnose).

Die Vorsprache kann auch durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten erfolgen. Die Vertreterin oder der Vertreter muss eine Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass vorlegen.

Für Schwerbehinderte fallen keine Gebühren an, wenn die Befreiung von der Helmpflicht aufgrund der Schwerbehinderung erforderlich ist. Bitte legen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis bei der Antragstellung vor.

Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass, Ă„rztliches Attest, Formloser Antrag

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