Leistungen Sperrzeit

Im Land Nordrhein-Westfalen bestimmen die Städte und Gemeinden selber, welche Sperrzeit für Gaststätten und Vergnügungsstätten in ihrem Stadtgebiet gelten soll, sh. Gaststättenverordnung. Sofern eine Gemeinde keine andere Regelung trifft, gilt eine Sperrstunde zwischen 05.00 Uhr und 06.00 Uhr. 

Der Rat der Stadt Waltrop hat in seiner Sitzung am 10.12.1996 beschlossen, dass

  • in der Nacht vom 31. Dezember zum 01.Januar (Silvester)
  • in der Nacht vom 30. April zum 01. Mai
  • in den Nächten von Donnerstag (Weiberfastnacht) auf Freitag bis Dienstag auf Mittwoch (Aschermittwoch) 

die Sperrzeit in der Stadt Waltrop aufgehoben wird. 

Spielhallen und andere Vergnügungsstätten müssen zwischen 01.00 Uhr und 06.00 Uhr geschlossen sein. 

Für Kirmesveranstaltungen, Jahrmärkte, Volksfeste u.ä. gilt eine Sperrzeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr.

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