Leistungen Führerschein – Ersterteilung / Erweiterung / Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Für die Antragsstellung der Klassen A1, A2, A, B, BE, L, AM, T wird folgendes benötigt:

  • gültiger Ausweis (Personalausweis/Reisepass) 
  • Passbild (nicht älter als 2 Jahre)
  • Anschrift der Fahrschule 
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) 
  • Erste Hilfe Schulung (mind. 9 Stunden)

Für die Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E, DE wird zusätzlich benötigt:

  • für die C-Klassen: Untersuchungen nach Anlage 5.1 und 6 FeV (Sehtest entfällt dann) 
  • für die D-Klassen: Untersuchungen nach Anlage 5.1, 5.2  und 6 FeV 

Für das begleitete Fahren ab 17 (BF 17) wird zusätzlich benötigt:

  • Kopie Ausweis der Erziehungsberechtigten 
  • Kopie Ausweis der Begleitperson 
  • Kopie Führerschein der Begleitperson 
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Anlage 1) 
  • Angaben der Begleitpersonen (Anlage 2) 

Die Gebühren betragen:

  • Ersterteilung der Klasse AM, L oder T: 43,90 Euro
  • Ersterteilung der Klasse A1, A2, A, B, BE: 44,70 Euro
  • Ersterteilung der Klasse C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E und DE: 44,70 Euro
  • zusätzliche Gebühren bei begleitendem Fahren: je Begleitperson 13,30 Euro, Prüfbescheinigung 8,70 Euro und Direktversand 5,00 Euro

Wichtige Hinweise:

  • Alle Führerscheinanträge mit der Schlüsselzahl 95 (Module), B 96 oder B 196 oder B 197 müssen beim Straßenverkehrsamt in Marl erfolgen! Auch wenn es nur um die Eintragung oder Verlängerung dieser Schlüsselzahlen geht.
  • Sollte die Abgabe der Führerschein-Unterlagen nicht persönlich erfolgen, ist eine Vollmacht erforderlich (auch bei Minderjährigen, Ausnahme: Die Abgabe der Führerschein-Unterlagen erfolgt durch die Fahrschule).
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