Leistungen Nichtraucherschutz NRW

Das Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG NRW) ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Die Regelungen für Gaststätten gelten seit 1. Juli 2008. Eine zusätzliche Ausnahme für Einraumgaststätten wurde den zuständigen Behörden durch Erlass vom 31.07.2008 empfohlen.

Näherei Einzelheiten finden Sie auf den Seiten des Landes NRW.

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