Leistungen Friedhof - Grabmäler

Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmälern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Der Antrag ist von der oder dem Nutzungsberechtigten zu stellen.

In der Regel übernimmt der jeweilige Steinmetzbetrieb die Antragsstellung und Errichtung der Grabmäler für Sie. Dieser ist meist darüber informiert, ob und in welcher Form Grabmäler auf Grabstätten errichtet werden können.

Das jeweilige Grabmal soll sich in das Gesamtbild des Friedhofes einpassen und muss so errichtet werden, dass niemand gefährdet werden kann (z.B. ausreichende Standsicherheit etc.).

Die genauen Vorraussetzungen zum Errichten von Grabmälern finden Sie in Abschnitt VI. (Grabmäler und bauliche Anlagen)  der Friedhofssatzung der Stadt Waltrop.

Kosten

Die jeweiligen Gebühren entnehmen Sie bitte der "Friedhofsgebührensatzung der Stadt Waltrop".

Fachbereiche
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