Leistungen Fundsachen

Die Fundbehörde ist zuständig für in Waltrop aufgefundene Sachen. Die abgegebenen Gegenstände werden für mindestens sechs Monate aufbewahrt. Sollte sich in dieser Zeit kein/e Eigentümer/in melden, hat der Finder die Möglichkeit, Eigentum an der Fundsache zu erwerben. Bei Verzicht auf das Recht am Eigentumserwerb durch den Finder geht sein Recht auf die Stadt Waltrop über.

Gegenstände die weder durch den Eigentümer abgeholt noch durch den Finder erworben werden, werden bei einer öffentlichen Versteigerung angeboten oder sozialen Einrichtungen gespendet.

Der Versteigerungstermin wird im Internet und in der Tageszeitung zeitnah vor einer Versteigerung veröffentlicht. In der Regel findet einmal jährlich eine Versteigerung statt. Sollten jedoch nicht genügend Fundsachen zur Versteigerung vorhanden sein, wird die Versteigerung erst vorgenommen sobald genügend Gegenstände für eine Versteigerung in Frage kommen.

Was sind Fundsachen?

Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind.

Pflichten des Finders:

Der Finder einer Sache hat gegenüber der Fundbehörde eine Anzeigepflicht. Kommt er dieser nicht nach, erlischt hierdurch sein Anspruch auf Finderlohn.

Der Finder ist außerdem zur Aufbewahrung der Fundsache verpflichtet. Nur auf Verlangen der Behörde muss die Fundsache beim Bürgerbüro abgeliefert werden. Eine Abholung der Fundsache durch das Bürgerbüro ist nicht möglich. Eine Pflicht zur Anzeige entfällt, wenn die Fundsache den Wert von 10,00 EUR nicht übersteigt (Bagatellfund).

Funde bei Behörden, Banken oder Geschäften sind den dortigen Beschäftigten zu melden und zu übergeben. Eine Meldung an das Bürgerbüro ist nicht notwendig. Gleiches gilt bei Funden in Bussen und Taxen.

Ansprüche des Finders:
Der Finder hat, wenn der Verlierer sich meldet oder ausfindig gemacht werden kann, Anspruch auf

  • den Ersatz von Aufwendungen,
  • Finderlohn,

worauf er jedoch bei der Anmeldung des Fundes auch verzichten kann. 

Funde oder Verluste können online im Virtuellen Fundbüro gemeldet werden.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Fundbüros gerne zur Verfügung.

 

Kosten

Verlustbescheinigung 5,00 Euro, Verwahrung von Fundsachen 10,00 Euro und höher, dieses ist abhängig vom Wert der Fundsache.

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