Leistungen Erschließungs- und Durchführungsverträge

Die Stadt Waltrop kann nach den Vorschriften des Baugesetzbuches die ihr obliegende Erschließung neuer Baugebiete durch einen Vertrag, der öffentlich-rechtlicher Natur ist, auf einen Dritten übertragen. Dieser Dritte führt als Erschließungsträger alle notwendigen Maßnahmen zur Baulanderschließung durch, d.h. er übernimmt die rechtliche Durchführung und die finanzielle Abwicklung der Maßnahmen.

Die Stadt Waltrop übernimmt sämtliche Anlagen erst nach mängelfreier Herstellung.

In der Regel erfolgt seitens der Stadt Waltrop keine Kostenbeteiligung.

Auf diese Weise entsteht bei ordnungsgemäßer Abwicklung von Erschließungsverträgen der Stadt Waltrop kein Aufwand für die Herstellung der Erschließungsanlagen, so dass seitens der Stadt Waltrop für diese auch keine Erschließungsbeiträge erhoben werden.

Kosten

Nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Waltrop ist für den Abschluss eines Erschließungsvertrages eine Gebühr von 500,00 € bis 2500,00 € zu zahlen.

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