Leistungen Kanalhausanschlüsse

Nach der Entwässerungssatzung der Stadt Waltrop muss jedes Grundstück unterirdisch mit einer Anschlussleitung an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden.

Bevor der Kanalhausanschluss hergestellt wird, muss die Zustimmung der Stadt Waltrop zum Anschluss beantragt werden (spätestens vier Wochen vor Durchführung der Anschlussarbeiten).

Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Beschreibung der Entwässerungsanlage:
    • Beschreibung der geplanten Anlage mit der Größe der befestigten über die öffentliche Abwasseranlage zu entwässernden Fläche
    • Bei Gewerbebetrieben zusätzlich:Betriebsbeschreibung und Art und Menge des voraussichtlich anfallenden Abwassers.
  2. Lageplan im Maßstab 1:500 mit allen vorhandenen bzw. geplanten baulichen Anlagen. Zusätzlich sind anzugeben:
    • Die Lage der öffentlichen Abwasseranlage und deren Gestaltung als Mischsystem oder Trennsystem sowie die Führung der vorhandenen und der geplanten Anschlusskanäle und Abwasserleitungen außerhalb der Gebäude mit Schächten und Abscheidern,
    • die Lage der Kontrollschächte,
    • die Lage eventuell vorhandener bzw. geplanter Brunnen, Speicher für die Nutzung von Niederschlagswasser, Kleinkläranlagen bzw. abflussloser Gruben, Einrichtungen der Abwasservorbehandlung, Einrichtungen der Versickerung von Niederschlagswasser.
  3. Bauzeichnungen im Maßstab 1:100; in die Grundrisse und Schnitte der Bauzeichnungen sind in schematischer Darstellung einzutragen:
    • Lage und Ausführung sämtlicher Abwasserleitungen,
    • Lüftungsleitungen, Reinigungsöffnungen, Schächte, Abscheider, Heizölsperren und Pump- bzw. Hebeanlagen,
    • Ablaufstellen unter Angabe ihrer Art (häusliches oder betriebliches Schmutzwasser, verunreinigtes oder nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser),
    • die Höhe der Grundleitungen im Verhältnis zur Rückstauebene und zur Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage,
    • die Höhenlage der Ablaufstellen im Verhältnis zur Rückstauebene.
  4. Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser sind durch gesonderte Bauzeichnungen und Berechnungen darzustellen.

    Darüber hinaus ist ein gesondertes Erlaubnis- bzw. Anzeigeverfahren bei der zuständigen Wasserbehörde durchzuführen.

Sämtliche Antragsunterlagen sind vom Anschlussberechtigten und vom Planverfasser zu unterschreiben. Die Zeichnungen sind der DIN 1986 und der Verordnung über baurechtliche Prüfungen entsprechend abzufassen. Die Stadt ist berechtigt, Ergänzungen zu den Unterlagen und Sonderzeichnungen sowie Abwasseruntersuchungsergebnisse zu verlangen. Sie kann auch eine Nachprüfung durch Sachkundige auf Kosten des Anschlussberechtigten fordern.

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