Leistungen Baumschutz

Die Stadt Waltrop ist bemüht, den Baumbestand in Waltrop zu schützen. Hierzu wurde die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Waltrop (Baumschutzsatzung) erlassen, die Sie unter der Rubrik "Ortsrecht" einsehen können. In dieser Satzung ist geregelt, welche Bäume geschützt sind.

Grundsätzlich ist es verboten, geschützte Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern, d.h. Eingriffe vorzunehmen, die auf das charakteristische Aussehen erheblich einwirken oder das weitere Wachstum beeinträchtigen.

Auskünfte darüber, welche Maßnahmen verboten und welche erlaubt sind, erhalten Sie von der zuständigen Fachabteilung. Dort erhalten Sie auch Informationen über die Genehmigung von Ausnahmen.

Fachbereiche
Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner