Leistungen Jugendschutz

Es wird zwischen gesetzlichem und vorbeugendem Kinder- und Jugendschutz unterschieden.

Zu den Maßnahmen des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes zählen z. B. Jugenschutzkontrollen in Gaststätten, Videotheken und Spielhallen.

Weitere Maßnahmen sind:

  • Verbreitung von gesetzl. Bestimmungen
  • Einleitung von Indizierungsverfahren 
  • Einleiten von Straf- und Ordnungswidrigkeitsanzeigen

Zu den Maßnahmen des vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes zählen z.B. Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote zu Themen wie Medienkonsum, Suchtvorbeugung und sexueller Mißbrauch. Diese Angebote gelten für Kinder, Jugendliche, Eltern, Erzieher und Lehrer.

Sie können in Form von Gesprächen, Informationsveranstaltungen, Seminaren oder Verfügungstellung und Herausgabe von Informationsmaterial sowie eine Vermittlung direkter Hilfen bei Problemlagen und Gefährdungsmomenten sein.