Leistungen Gaststättengewerbe

Wer ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann auch nichtrechtsfähigen Vereinen erteilt werden.

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe

  1. Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft)
  2. zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft)
  3. Gäste beherbergt (Beherbergungsbetrieb), wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt ferner, wer als selbstständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe von einer für die Dauer der Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Das Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG NRW) ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Die Regelungen für Gaststätten gelten seit 1. Juli 2008. Eine zusätzliche Ausnahme für Einraumgaststätten wurde den zuständigen Behörden durch Erlass vom 31.07.2008 empfohlen.

Nähere Einzelheiten zum Nichtraucherschutzgesetz finden Sie auf den Seiten des Landes NRW.

Die Erlaubnis ist raum-, betriebsart- und personengebunden und kann nur erteilt werden, wenn die den Antrag stellende Person zuverlässig ist und sowohl der Betriebsort als auch die Betriebsräume für den beabsichtigten Betrieb geeignet sind.

Es ist ratsam, im Vorfeld der Antragstellung telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter in Kontakt zu treten, denn in diesem Telefonat kann Ihnen bereits mitgeteilt werden, welche Unterlagen Sie für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis vorlegen müssen. Außerdem können Sie bei der Gelegenheit einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren. Erfahrungsgemäß können in diesem ausführlichen Beratungsgespräch bereits viele Fragen beantwortet werden. Aus diesem Grunde sollen Anträge auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis grundsätzlich persönlich abgegeben werden.

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