Leistungen Bekämpfung von Schwarzarbeit

"Schwarzarbeit" ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Schwarzarbeit liegt vor, wenn jemand

  • ein stehendes Gewerbe nicht angezeigt hat,
  • ein Handwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausübt,
  • ein Reisegewerbe ohne Reisegewerbekarte betrieben hat,
  • der Meldepflicht gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit und den Trägern der gesetzlichen Versicherungen nicht nachgekommen ist,
wenn also Dienstleistungen in erheblichem Umfang erbracht wurden, ohne dass Gefälligkeiten, Nachbarschaftshilfe oder Selbsthilfe vorgelegen haben.
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