Leistungen Fischereischein

Jeder der die Fischerei ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Diesen können Sie im Bürgerbüro beantragen. Der Antragsteller muss mindestens 14 Jahre alt sein und eine bestandene Fischerprüfung nachweisen. Die Fischerprüfung kann bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises Recklinghausen abgelegt werden. Der Antrag kann  persönlich gestellt werden. Sie können sich auch bei der Abgabe der Unterlagen durch eine geeignete Person vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss den von Ihnen ausgefüllten Antrag sowie die Vollmacht vorlegen. 

Es gibt verschiedene Fischereischeine:

Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein
Der Fischereischein wird für 1 Jahr oder 5 Jahre erteilt. Die Ausstellung erfolgt kalenderjährlich; das bedeutet, das Jahr der Antragstellung zählt als volles Jahr.

Was wird benötigt?

  • bis zum 18. Lebensjahr muss der Antrag von einem gesetzlichen Vertreter gestellt werden
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Fischerprüfung oder aktueller Fischereischein
  • Lichtbild (nur bei Erstaustellung oder Schwierigkeiten bei der Identitätsüberprüfung aufgrund eines zu alten Fotos)
  • 16,00 Euro Gebühr Jahresfischereischein
  • 48,00 Euro Gebühr Fünfjahresfischereischein

Jugendfischereischein
Für Kinder und Jugendliche die zwischen 10 und 16 Jahre alt sind,  wird ein Jugendfischereischein ausgestellt. Dieser berechtigt, im Beisein eines Fischereischeininhabers zu angeln. Der Jugendfischereischein wird für das laufende Kalenderjahr ausgestellt. Der Antrag ist durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen. Der Antrag ist durch einen gesetzlichen Vertreter zu stellen.

Was wird benötigt?

  • persönliche Vorsprache eines gesetzlichen Vertreters
  • Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters
  • Lichtbild (nur bei Erstaustellung oder Schwierigkeiten bei der Identitätsüberprüfung aufgrund eines zu alten Fotos)
  • 8,00 Euro Gebühr

Sonderfischereischein
Ein Sonderfischereischein ist für Personen gedacht, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können. Der Sonderfischereischein kann wahlweise für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt werden. Inhaber eines Sonderfischereischeins dürfen nur im Beisein eines Fischereischeininhabers angeln.

Was wird benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild (nur bei Erstaustellung oder Schwierigkeiten bei der Identitätsüberprüfung aufgrund eines zu alten Fotos)
  • ärztliche Bescheinigung

Ersatz bei Verlust

Sollte der Fischereischein verloren werden, kann ein Ersatzfischereischein ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer wird auf die Gültigkeit des verlorenen Scheins festgesetzt. Ein Ersatzfischereischein kann ohne weiteres erteilt werden, sofern der vorherige Fischereischein durch die Stadt Waltrop ausgestellt wurde. Bei Ausstellung durch eine andere Behörde ist eine Bescheinigung über Ausstellung und Gültigkeit vorzulegen.

Was wird benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild
  • Bescheinigung Behörde über Ausstellung (nicht, wenn der Fischereischein in Waltrop ausgestellt wurde)
  • 10,00 Euro Gebühr

Hinweise

Ein Fischereischein eines anderen Bundeslandes wird nach Zuzug in Nordrhein-Westfalen ohne weiteres umgeschrieben. Dies ist auch nach Ablauf der Gültigkeit möglich. Ebenso werden Prüfungen die in einem anderen Bundesland abgelegt wurden anerkannt, sofern der Antragsteller bei Ablegung der Prüfung seinen ständigen Wohnsitz nicht in Nordrhein-Westfalen hatte.

Ausländische Touristen, die sich nicht länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen aufhalten,  benötigen ebenfalls einen Fischereischein. Dieser wird ohne Ablegung der Fischerprüfung erteilt. Bei Beantragung ist nachzuweisen, dass Sie die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen. Die Vorlage eines Fischereischeins des Heimatlandes ist in der Regel ausreichend.

 

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