Leistungen Allgemeines Ordnungsrecht - Gefahrenabwehr

Die Ordnungsbehörde ist beauftragt und befugt, bei akuten Gefahren Gegenmaßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Ob dieses im Einzelfall erforderlich und möglich ist, sollte telefonisch oder persönlich abgeklärt werden.
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