Leistungen Mahnverfahren - gerichtliches

Sie haben einen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts wegen einer privatrechtlichen städtischen Forderung erhalten.Was ist zu tun?

Die städtische Forderung ist berechtigt:
Sie überweisen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides den Forderungsbetrag (einschließlich der Zinsen und Kosten) auf ein städtisches Konto unter Angabe des Geschäftszeichens des Antragstellers. Diese Angaben sind aus dem Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid ersichtlich. Sie können auch bei der zuständigen Sachbearbeiterin erfragt werden.

Sollten Sie den Betrag nicht in einer Summe zahlen können, setzen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides mit der zuständigen Sachbearbeiterin telefonisch oder schriftlich bezüglich einer eventuellen Ratenzahlungsvereinbarung in Verbindung.

Sie halten die städtische Forderung für unberechtigt:
Legen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides beim erlassenden Gericht Widerspruch bzw. Einspruch ein. Sie können sich vorab mit der zuständigen Sachbearbeiterin in Verbindung setzen, um die Sache außergerichtlich zu klären.

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