Leistungen Adressänderung im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (nur innerhalb des Kreises Recklinghausen)

Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, sind Sie verpflichtet, die Änderung in Ihren Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen zu lassen.

Auch eine von Ihnen beauftragte Person kann im Bürgerbüro die Anschriftenänderung für Sie eintragen lassen.

Notwendige Unterlagen:

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Gebühr: 10,80 Euro (Bar- und EC-Kartenzahlung möglich)

Für alle anderen Änderungen im Kfz-Schein, Kfz-Brief, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen in Marl zuständig.

 

Kosten

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 10,80 Euro.

Fachbereiche