Leistungen Führerschein – Neuerteilung nach Entzug

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Ausweis (Personalausweis/Reisepass) 
  • Sehtest / augenärztliches Gutachten
  • Passbild (nicht älter als 2 Jahre) 
  • Erste-Hilfe-Schulung (mind. 9 Stunden)
  • behördliches Führungszeugnis  

Antragsgebühr

Die Gebühr für Ihren Antrag beträgt 160,70 Euro. Bei dieser Gebühr handelt es sich um eine sogenannte „Eingangsgebühr". Je nach Aufwand kann eine Gebühr bis zu einer Höhe von 256,00 Euro nachgefordert werden. 

  • Führungszeugnis: 13,00 Euro
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