Auskünfte über das zivilrechtliche Namensrecht erteilen Ihnen gerne die Standesbeamtinnen der Stadt Waltrop.
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung schafft die Möglichkeit, einen anderen Namen als es das Zivilrecht vorsieht, rechtmäßig führen zu können.
Sie dient aber nicht der Korrektur der Bestimmungen des bürgerlichen Rechts, sondern soll nur in konkreten Härtefällen zum Tragen kommen. Deshalb ist nach dem Namensänderungsgesetz eine Änderung auf Antrag nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt.
Beabsichtigen Sie eine Namensänderung, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Einzelheiten sollten Sie nach Möglichkeit im Rahmen eines persönliches Gespräches mit Ihrer Standesbeamtin klären.