Sobald der Rat über die Entlastung des Bürgermeisters beschlossen hat (in der Regel zum Ende des Jahres, das auf das Jahr folgt, für das Rechenschaft abgelegt wurde), wird das Rechnungsergebnis im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass der Rechenschaftsbericht dann auch öffentlich ausliegt.