Die Grundbesitzabgaben werden jährlich entsprechend den Vorschriften des Grundsteuergesetzes bzw. den jeweiligen Gebühren-/Tarifsatzungen erhoben. Sie sind quartalsweise am 15.02./15.05./15.08./15.11. fällig. Auf Wunsch ist auch eine Fälligkeit zum 01.07. in einer Summe möglich.
Über die jährlich zu zahlenden Grundbesitzabgaben erhält der Grundstückseigentümer bzw. der Hausverwalter i.d.R. Ende Januar / Anfang Februar einen aktuellen Veranlagungsbescheid. Mitgeteilte Veränderungen (z.B. An- und Abmeldung von Abfallbehältern) werden in einem Berichtigungsbescheid berücksichtigt.