Sie müssen sich aus gesundheitlichen Gründen von der allgemein geltenden Anschnallpflicht befreien lassen?
Aus dem ärztlichen Attest soll hervorgehen, dass das Anlegen eines Sicherheitsgurtes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und die Antragstellerin oder der Antragsteller von der Gurtpflicht befreit werden muss. Außerdem sollten Angaben zur erforderlichen Dauer der Befreiung gemacht werden (befristete oder unbefristete Befreiung, je nach Diagnose).
Die Vorsprache kann durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten erfolgen. Dann sind zusätzlich die Vollmacht und der Personalausweis oder der Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
30,00 Euro; mit Schwerbehindertenausweis gebührenfrei.
Personalausweis oder Reisepass, Ärztliches Attest, Formloser Antrag