Dienstleistungen/Zuständigkeiten Asylbewerberleistungen

Als Ausländer*in können Sie grundsätzlich soziale Leistungen erhalten. Die Rechtsgrundlage Ihres Aufenthalts ist dafür entscheidend. Danach beurteilt sich, wer für Sie zuständig ist und welche Leistungen Sie bekommen. Wenn Ihr Aufenthaltsort ausländerrechtlich beschränkt ist, können Sie soziale Leistungen grundsätzlich nur dort beanspruchen.

Das Asylbewerberleistungsgesetz gilt in der Regel für:

  • Asylbewerber*innen
  • Ausländer*innen ohne verfestigtes Bleiberecht

Wenn Sie zu diesen Gruppen gehören, dann können Sie bei uns Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. In der Hauptsache handelt es sich dabei um Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes und um Hilfen zur Gesundheit.

Ansprechpartner/innen
  • Herr Jan Müller (Sachgebietsleiter)
    Telefon 02361/50-2085
    Stadthaus A, Raum 0.36
  • Herr Peter Neumann
    Telefon 02361/50-2132
    Stadthaus A, Raum 0.38
  • Frau Sahra Daneshi-Sedeh (Asylbewerberleistungen)
    Telefon 02361/50-2077
    Stadthaus A, Raum 0.37
  • Frau Melissa Habicht
    Telefon 02361/50-2089
    Stadthaus A, Raum 0.39