Dienstleistungen/Zuständigkeiten Hilfe für Blinde und Gehörlose

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe gewährt auf Antrag Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose zum Ausgleich behinderungsbedingter Mehraufwendungen bei Blindheit, hochgradiger Sehbehinderung und Gehörlosigkeit. Bei uns erhalten Sie Vordrucke für die Antragstellung. Ihren ausgefüllten Antrag leiten wir gerne an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe weiter.