Dienstleistungen/Zuständigkeiten Einbürgerungen

Ein Ausländer, der über einen gesicherten Aufenthalt im Bundesgebiet verfügt und sich bereits seit mehreren Jahren rechtmäßig im Inland aufhält, kann die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen. Nähere Informationen über die Einbürgerungsvoraussetzungen im Einzelfall erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde.

Das Staatsangehörigkeitsrecht ist wegen einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen sehr kompliziert. Die Einbürgerung von Ausländern wird je nach Herkunftsstaat und Aufenthaltsdauer unterschiedlich geregelt. Eine Darstellung aller möglichen Fallkonstellationen kann hier nicht erfolgen. Die Voraussetzungen im Einzelfall können Sie jedoch bei den zuständigen Ansprechpartnern der Ausländerbehörde erfragen.

Für einen Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband benötigen Sie:

  • Antrag
  • Ablichtung des Nationalpasses inklusive des Aufenthaltstitels
  • Passfoto
  • Lebenslauf (handgeschrieben oder maschinell)
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Zertifikat Deutsch mind. B1) z. B. deutscher Schulabschluss, deutsche Berufsausbildung
  • ggf. Einbürgerungstest
  • Geburtsurkunde (ggf. mit Übersetzung)
  • ggf. Heiratsurkunde (ggf. mit Übersetzung) bzw. Auszug aus dem Familienbuch
  • Einkommensnachweise (z. B. Lohnabrechnung der letzten drei Monate)
  • Meldebescheinigung für die Einbürgerung

Im Einzelfall werden weitere Unterlagen (z. B. Arbeitsvertrag) von Ihnen benötigt.

Eine Vorsprache in der Einbürgerungsbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. 

Kosten

Für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband werden maximal 255 Euro an Gebühren erhoben. Gebührenbefreiungen und Ermäßigungen können u. U. vorgenommen werden. Die genaue Gebührenhöhe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Die Gebühr ermäßigt sich für minderährige Kinder, die miteingebürgert werden und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetzes haben, auf 51 Euro.

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