Dienstleistungen/Zuständigkeiten Ehefähigkeitszeugnis

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist für einen Deutschen zum Zwecke der Eheschließung im Ausland auszustellen, wenn dies nach den Vorschriften des anderen Landes gefordert wird.

Hier geht es zu den Seiten des Standesamts.

Kosten

40 Euro; wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 66 Euro.

Erforderliche Unterlagen

Die gleichen Unterlagen wie bei der Anmeldung der Eheschließung. Bezüglich der Unterlagen für eine ausländische Person empfiehlt sich eine Rückfrage im Standesamt.

Dienstleister
Ansprechpartner/innen
  • Frau S. Berger
    Telefon 02361/50-1784
    Rathaus, Raum 0.24
  • Frau A. Besand
    Telefon 02361/50-1780
    Rathaus, Raum 0.23
  • Frau S. Burrichter
    Telefon 02361/50-1789
    Rathaus, Raum 0.27