Dienstleistungen/Zuständigkeiten Beurkundung eines Sterbefalles

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist, auf den Wohnort des Verstorbenen kommt es nicht an. Die Person muss in Deutschland verstorben sein.

Weitere Informationen zum Thema "Sterbefall" finden Sie hier. Bei zusätzlichen Fragen bitten wir Sie, sich mit uns telefonisch oder persönlich in Verbindung zu setzen. Wir beraten und informieren Sie gerne.

Kosten

Die Eintragung in das Sterbebuch ist gebührenfrei. Sterbeurkunde = 10 Euro; jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt wird, die Hälfte.

 

Wichtiger Hinweis nur für Bestatter:

Sie haben die Möglichkeit die für eine Erstbeurkundung des Sterbefalls benötigten Dokumente und Unterlagen vorab an folgende E-Mail-Adresse einzureichen!
sterbefall@recklinghausen.de

Dienstleister
Ansprechpartner/innen
  • Herr C. Bernhard
    Telefon 02361/50-1785
    Rathaus, Raum 0.29
  • Frau L. Schulze-Dinkelborg (10)
    Telefon 02361/50-1788
    Rathaus, Raum 0.28