Dienstleistungen/Zuständigkeiten Baulast / Baulastenauskünfte

Zweck einer Baulast ist es, auf Dauer und mit Wirkung für Rechtsnachfolger, öffentlich-rechtliche Hindernisse einer Bebauung auszuräumen, damit die Erteilung einer Baugenehmigung erfolgen kann. Ein Nachbargrundstück kann daher zugunsten eines Bauvorhabens, das auf einem anderen Grundstück stattfindet, belastet werden (z.B. Eintragung eines Überfahrtsrecht zur Sicherung der Zufahrt).

Baulastenverzeichnis:

Im Baulastenverzeichnis der Stadt Recklinghausen sind alle Baulasten in Recklinghausen eingetragen. Aus dem Baulastenverzeichnis erfahren Sie, ob und mit welchen Baulasten ein Grundstück belastet ist.

Möchten Sie eine Auskunft über eine mögliche Baulast haben, müssen Sie einen formlosen Antrag unter Angabe der genauen Grundstücksbeschreibung (Flur, Flurstücknummer) stellen.

Baulast Eintragung/ Löschung:

Die Eintragung einer neuen Baulast kann formlos beantragt werden. Dieser Antrag ist durch einen aktuellen Grundbuchauszug des zu belastenden Grundstücks, durch amtliche Lagepläne oder durch Flurkarten mit Einzeichnung der Baulastfläche zu ergänzen.

Dieser Antrag kann auf dem Postweg, als Fax oder E-Mail eingereicht werden.

Adresse:

Technisches Rathaus
Fachbereich 63 - Bauordnung
-Baulasten-
Westring 51
45659 Recklinghausen
 

Fax: 02361-50 9 2532

M@il: bauordnung@recklinghausen.de

 

Kosten

  • Die Auskunft über eine vorhandene/nicht vorhandene Baulast kann kostenpflichtig sein.
  • Die Eintragung/Löschung einer Baulast ist kostenpflichtig.

Dienstleister