Dienstleistungen/Zuständigkeiten Einfaches Baugenehmigungsverfahren - Antrag auf Vorbescheid, Referenzgebäude

In der Landesbauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen kommen für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung sowie den Abbruch von baulichen Anlagen, je nach der Art des Vorhabens, verschiedene Baugenehmigungsverfahren, aber auch andere Verfahren zur Anwendung. So unterscheidet das Gesetz unter genehmigungsfreien Vorhaben, dem vereinfachten und dem normalen Genehmigungsverfahren.

Weiterhin müssen bei einem Bauantrag Satzungen (Denkmalschutzsatzung, Erhaltungssatzung, Werbesatzung) oder Bebauungspläne (Bebauungsplan) evtl. berücksichtigt werden. Bitte erkundigen Sie sich, bevor Sie Ihr Vorhaben realisieren, bei einem unserer Sachbearbeiter in der Abteilung Städtebauliche Planung.

Weitere Informationen zu Bauanträgen finden Sie hier.

Kosten

Die Höhe der Baugenehmigungsgebühr richtet sich nach der Art und dem Umfang des Bauvorhabens.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular, Lageplan, Bauvorlagen, Baubeschreibung, Betriebsbeschreibung für gewerbliche Vorhaben, Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben

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