Dienstleistungen/Zuständigkeiten Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern

Flüchtlinge und Asylbewerber, die sich im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde der Stadt Recklinghausen aufhalten, werden aufenthaltsrechtlich und asylrechtlich betreut. Zur Betreuung gehört u.a. die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen zur Durchführung des Asylverfahrens, die Erteilung und Verlängerung von Duldungen für ausreisepflichtige Ausländer sowie die Erteilung eines Aufenthaltstitels für anerkannte Flüchtlinge. Zu den weiteren Aufgaben der Betreuung zählt insbesondere die Prüfung und Feststellung von Abschiebungshindernissen und humanitären Aufenthaltsrechten sowie die Hilfestellung im konsularischen Direktverkehr bei ausreisewilligen Ausländern.

Das Ausländer-, Flüchtlings- und Asylrecht ist wegen einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen sehr kompliziert. Die Einreise und der Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet werden je nach Herkunftsstaat und Aufenthaltszweck unterschiedlich geregelt. Eine Darstellung der Betreuung im Einzelfall kann hier nicht erfolgen. Diese können Sie jedoch bei dem zuständigen Ansprechpartner der Ausländerbehörde erfragen.

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