Dienstleistungen/Zuständigkeiten Beurkundung einer Geburt

Für die Beurkundung der Geburt ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren ist, auf den Wohnort der Eltern kommt es nicht an. Um die Geburt "reibungslos" in das Geburtenbuch eintragen zu können, benötigt das Standesamt neben der Geburtsanzeige noch weitere Unterlagen. Welche das sind, finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Thema "Geburt" bekommen Sie hier.

Kosten

Die Eintragung in das Geburtenregister ist gebührenfrei. Geburtsurkunde = 10 Euro; jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt wird, die Hälfte.

Dienstleister
Ansprechpartner/innen
  • Herr C. Bernhard
    Telefon 02361/50-1785
    Rathaus, Raum 0.29
  • Frau L. Schulze-Dinkelborg
    Telefon 02361/50-1788
    Rathaus, Raum 0.28