Dienstleistungen/Zuständigkeiten Reisegewerbekarte

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,

  • Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht (z.B. Markthändler, Vertreter) oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

In der Gewerbeordnung gibt es eine Auflistung von reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten sowie von Tätigkeiten, die im Reisegewerbe verboten sind.

Sollten hierzu Fragen bestehen, klären Sie diese bitte mit den zuständigen SachbearbeiterInnen.

Der Antrag ist nur dann bei der Stadt Recklinghausen zu stellen, wenn Sie Ihren 1. Wohnsitz in Recklinghausen gemeldet haben.

Informationen über einzureichende Unterlagen sind angefügt.

Kosten

Die Gebühr für die Erteilung der Reisegewerbekarte beträgt 500,00 €.


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Stadt Recklinghausen
Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Rathausplatz 3 - 4
45655 Recklinghausen

Ansprechpartnerin:
Frau Koch Stadthaus A, Zimmer 1.13 Tel. 02361 50 1651
Fax:02361 50 91651
E-Mail: andrea.koch@recklinghausen.de

Öffnungszeiten:
Montag 8:00 – 13:00
Dienstag nur nach vorheriger Terminabsprache
Mittwoch 8:00 – 13:00
Donnerstag 8:00 – 18:00
Freitag nur nach vorheriger Terminabsprache

Formulare

Antragsvordruck liegt in Papierform bei FB 31/22 vor und wird im Internet bereitgestellt.

Dienstleister
Ansprechpartner/innen
  • Frau A. Koch
    Telefon 02361/50-1651
    Stadthaus A, Raum 1.13