Dienstleistungen/Zuständigkeiten Wanderlager gem. § 56a GewO

Ein Wanderlager liegt vor, wenn der Gewerbetreibende außerhalb einer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer Messe, Ausstellung oder Marktes von einer festen Verkaufsstätte aus (Laden, Magazin, Schiff und dgl.) vorübergehend Waren feilhält oder Bestellungen auf Waren aufsucht. Die Veranstaltung eines Wanderlagers im Stadtgebiet Recklinghausen ist 2 Wochen vor Beginn anzuzeigen.
Formulare

Anzeige eines Wanderlagers gem. ยง 56 a GewO

Dienstleister
Ansprechpartner/innen
  • Frau K. Engsterhold
    Telefon 02361/50-1614
    Stadthaus A, Raum 1.14