Dienstleistungen/Zuständigkeiten Parkausweis für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte mit den im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "Bl" (blind) erhalten beim Ordnungsamt ihres Wohnortes einen Parkausweis für Schwerbehinderte. Der Parkausweis ist europaweit gültig und gebührenfrei. Die Gültigkeit richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises bzw. nach dem Alter des Schwerbehinderten. Ein Passbild ist erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Ein Passbild ist erforderlich.

Dienstleister
Ansprechpartner/innen
  • Frau C. Schüler
    Telefon 02361/50-1616
    Stadthaus A, Raum 1.19