Dienstleistungen/Zuständigkeiten Spielhallenerlaubnis

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, bedarf der Erlaubnis
(§ 24 Glücksspiel-Staatsvertrag in Verbindung mit § 16 Absatz 2 Ausführungsgesetz Glücksspiel-Staatsvertrag NRW).

Der Antrag ist bei der Stadt Recklinghausen zu stellen, wenn sich die Spielhalle im Stadtgebiet Recklinghausen befindet.

Informationen über einzureichende Unterlagen sind angefügt.

Für die Aufstellung von Geldspielgeräten ist ferner eine Aufstellerlaubnis sowie eine Geeignetheitsbestätigung erforderlich.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Größe der Spielhalle. Sie beträgt mind. 2.000,- Euro, max. 5.000,- Euro.

Erforderliche Unterlagen

Eine Liste der einzureichenden Unterlagen ist dem Antrag beigefügt.

Formulare

Antragsvordrucke liegen in Papierform bei FB 31/22 vor, werden aber auch im Internet bereitgestellt.

Dienstleister
Ansprechpartner/innen
  • Frau K. Engsterhold
    Telefon 02361/50-1614
    Stadthaus A, Raum 1.14