Dienstleistungen/Zuständigkeiten Geeignetheitsbestätigung

Geldspielgeräte können nur aufgestellt werden, wenn die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort den gesetzlichen Vorschriften entspricht (Geeignetheitsbescheinigung, § 33 c Abs. 3 Gewerbeordnung).

Kosten

Die Gebühr beträgt 80,- Euro (Gaststätten) bzw. 200,- Euro (Spielhallen).

Formulare

Antragsvordrucke liegen in Papierform bei FB 31/22 vor, werden aber auch im Internet bereitgestellt (siehe unten).

Dienstleister
Ansprechpartner/innen
  • Frau A. Koch
    Telefon 02361/50-1651
    Stadthaus A, Raum 1.13