Dienstleistungen/Zuständigkeiten Aufstellerlaubnis

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen will, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinns bieten, bedarf der Erlaubnis (Aufstellerlaubnis, § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung).

Der Antrag ist nur dann bei der Stadt Recklinghausen zu stellen, wenn Sie Ihren 1. Wohnsitz (bei einer juristischen Person die Hauptniederlassung) in Recklinghausen gemeldet haben.

Kosten

Die Gebühr beträgt 500,- Euro (Gastwirt) bzw. 2.000,- Euro (Aufsteller/Spielhallenbetreiber).

Erforderliche Unterlagen

Eine Liste der einzureichenden Unterlagen befindet sich unter Nr. 3 im Antragsformular (siehe unten).

Formulare

Antragsvordrucke liegen in Papierform bei FB 31/22 vor oder können herunter geladen werden (siehe unten).

Dienstleister
Ansprechpartner/innen
  • Frau A. Koch
    Telefon 02361/50-1651
    Stadthaus A, Raum 1.13