Dienstleistungen/Zuständigkeiten Sondernutzungen

Die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen oder zu Werbe-, Verkaufs- oder Veranstaltungszwecken bedarf der Erlaubnis des Ordnungsamts. Sondernutzungen zu Werbe- und Verkaufszwecken sind grundsätzlich nur vor dem eigenen Geschäftslokal möglich.

Kosten

gem. Sondernutzungssatzung

Erforderliche Unterlagen

evtl. Aufstellungsplan

Ansprechpartner/innen
  •   N. N. (Allgemeine Sondernutzung)
    Telefon 02361/50-1606
    Stadthaus A, Raum 1.45
  • Frau L. Wessel (Bauliche Sondernutzung)
    Telefon 02361/50-1639
    Stadthaus A, Raum 1.47