Dienstleistungen/Zuständigkeiten Untersuchungsberechtigungsschein

Allgemeine Informationen

Minderjährige, die in das Berufsleben eintreten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn zuvor eine ärztliche Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erfolgt ist. Für die Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der zu einer kostenlosen Untersuchung berechtigt.

Gleiches gilt für eine Nachuntersuchung, die nach Ablauf eines Beschäftigungsjahres vorgeschrieben ist.

Zusätzlich zum Untersuchungsberechtigungsschein wird ein Erhebungsbogen ausgestellt. Dieser muss vorab selbst ausgefüllt und zur ärztlichen Untersuchung mitgenommen werden.

Antragstellung

Die Antragstellung ist ausschließlich online über die folgende Webseite möglich:

https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/

Für die Antragstellung wird ein Ausweisdokument (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte) mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein NFC-fähiges Handy oder ein Kartenlesegerät für den Heim-PC benötigt.

Erforderliche Unterlagen

Ausweisdokument (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte) mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion, NFC-fähiges Handy oder Kartenlesegerät für den Heim-PC

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