Dienstleistungen/Zuständigkeiten Veränderungssperre

Die Zulässigkeit von Bauvorhaben wird in den §§ 30 bis 35 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt, wobei den Bauherren bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein Anspruch auf Genehmigung zusteht. Konkrete weitergehende planerische Vorstellungen kann die Gemeinde im Regelfall nur über einen Bebauungsplan regeln. Bis zur Rechtskraft eines Bebauungsplanes finden aber die planerischen Vorstellungen der Stadt im Baugenehmigungsverfahren keine Berücksichtigung.

Eine Veränderungssperre (und die Zurückstellung von Baugesuchen) gibt der Stadt hier die Möglichkeit, ihre künftigen Planungen gegenüber Veränderungen zu sichern und zu verhindern, dass die Planverwirklichung durch Bauvorhaben, die der zukünftigen planerischen Intention bzw. den beabsichtigten Festsetzungen entgegenstehen, erschwert oder sogar ausgeschlossen wird. Diesem berechtigten Interesse der Stadt steht natürlich das legitime Interesse des Bauherrn bzw. Grundstückseigentümers gegenüber, ein ihm zustehendes Baurecht zügig zu verwirklichen.

Den Interessenausgleich zwischen Bauherr und Gemeinde wird im Gesetz durch folgende Regelungen Rechnung getragen:

  • zeitliche Begrenzung einer Veränderungssperre auf zwei Jahre mit einer Verlängerungsoption um ein Jahr 
  • Entschädigungspflicht bei überlanger Bauverhinderung 
  • Möglichkeit zur Zulassung von Ausnahmen

Die Veränderungssperre wird in Form einer Satzung durch den Rat der Stadt beschlossen und ortsüblich bekanntgemacht.

Ansprechpartner/innen
  • Herr Philipp Kühnapfel
    Telefon 02361/50-2377
    Technisches Rathaus, Raum 6
  • Herr Kolja Falck
    Telefon 02361/50-2372
    Technisches Rathaus, Raum 1
  • Herr Jano Jähne
    Telefon 02361/50-2390
    Technisches Rathaus, Raum 7
  • Frau Lara Kallies-Ramthun
    Telefon 02361/50-2370
    Technisches Rathaus, Raum 7
  • Frau Wiebke Kemper
    Telefon 02361/50-2549
    Technisches Rathaus, Raum 5
  • Frau Eva-Maria Rupp
    Telefon 02361/50-2333
    Technisches Rathaus, Raum 5
  • Frau Kirsten Schmäing
    Telefon 02361/50-2379
    Technisches Rathaus, Raum 3
  • Frau Pia Schnittker-Wittenberg
    Telefon 02361/50-2388
    Technisches Rathaus, Raum 3
  • Herr Tom Stoltenberg
    Telefon 02361/50-2373
    Technisches Rathaus, Raum 1