Dienstleistungen/Zuständigkeiten Ummeldung

Wenn Sie innerhalb von Recklinghausen umziehen, müssen Sie sich und gegebenenfalls alle weiteren Familienangehörige, die in Ihrem Haushalt leben, ummelden.

Die Ummeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug (nicht Mietvertragsbeginn) in die neue Wohnung erfolgt sein. Bitte halten Sie die vorgenannte Frist ein, da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln würden und mit einer Geldbuße zu rechnen hätten.

Die meldepflichtige Person soll die Ummeldung persönlich im Bürgerbüro vornehmen. Bei Familien (gilt nicht für volljährige Kinder) genügt es, wenn eine meldepflichtige Person vorspricht. 

Vorzulegen sind bei persönlicher Vorsprache:

  • Die Personalausweise und Reisepässe bzw. Aufenthaltstitel und ausländische Dokumente der umzumeldenden Personen und ggfls. Geburtsurkunden von Kindern.
  • Die vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Falls Sie die Wohnungsgeberbescheinigung nicht innerhalb der gesetzlichen Ummeldefrist von zwei Wochen vom Vermieter erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Wenn Sie selbst Eigentümer sind, geben Sie eine Erklärung für sich selber ab.

Alternativ kann sich die meldepflichtige Person bei Ummeldung durch eine Person vertreten lassen. Vorzulegen sind dann:

  • Das Ummeldeformular (siehe unten)
  • Die Personalausweise und Reisepässe bzw. Aufenthaltstitel und ausländische Dokumente der umzumeldenden Personen und ggfls. Geburtsurkunden von Kindern.
  • Die vom Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten). Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Falls Sie die Wohnungsgeberbescheinigung nicht innerhalb der gesetzlichen Ummeldefrist von zwei Wochen vom Vermieter erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung. Wenn Sie selbst Eigentümer sind, geben Sie eine Erklärung für sich selber ab.
  • Eine Vollmacht. Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst.

Eine schriftliche Ummeldung per Post / E-Mail ist rechtlich nicht zulässig.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweise und Reisepässe bzw. Aufenthaltstitel und ausländische Dokumente, ggfls. Geburtsurkunden, Wohnungsgeberbestätigung, ggfls. Ummeldeformular und Vollmacht

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