Dienstleistungen/Zuständigkeiten Führerschein (Neuantrag, Umtausch, freiwillige Abgabe)

Allgemeine Informationen

Für Führerscheinangelegenheiten ist das Straßenverkehrsamt in Marl zuständig. Einen Termin zur Vorsprache in Marl (nicht beim Bürgerbüro Recklinghausen) können Sie hier online vereinbaren.

Alternativ können Sie auch im Bürgerbüro Recklinghausen vorsprechen und den Antrag stellen. 

Folgende Anträge können Sie auch hier online ohne persönliche Vorsprache direkt beim Straßenverkehrsamt stellen:

  • Antrag auf erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis (sofern ein gültiger Pass oder Personalausweis vorhanden ist)
  • Antrag auf Umstellung Ihrer Fahrerlaubnis ins neue Recht (Umtausch Ihres alten grauen oder rosa Führerscheins in den neuen EU-Kartenführerschein)
  • Antrag auf „Begleitetes Fahren ab 17“ mit Ersterteilungsantrag B/BE
  • Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Trotz der Online-Beantragung wird aus Rechtssicherheitsgründen immer zusätzlich ein von Ihnen persönlich unterschriebener Antrag benötigt, der jeweils am Antragsende als gezipptes PDF-Dokument heruntergeladen, ausgedruckt und direkt dem Straßenverkehrsamt Marl zugeschickt werden muss. 

Sofern bereits ein Online-Antrag gestellt wurde, sprechen Sie bitte nicht beim Bürgerbüro vor, um zusätzlich einen Antrag zu stellen.

 

Neuantrag

In der Regel stellt Ihre Fahrschule den Antrag auf einen Führerschein in Ihrem Auftrag. Sie können den Antrag aber auch selbst im Bürgerbüro stellen. Mitzubringen sind die vollständigen ANtragsunterlagen der Fahrschule. Daneben besteht auch die Möglichkeit, den Antrag direkt beim Straßenverkehrsamt in Marl zu stellen. Alle Informationen und Kontaktdaten des Straßenverkehrsamts finden Sie hier.

 

Umtausch

Bis zum 19.01.2033 sind alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Der Umtausch staffelt sich wie folgt:

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.01.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025


II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033

 

Nach Ablauf der o.g. Frist wird Ihr alter Führerschein ungültig.

Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.

Vorzulegen sind ein aktuelles Passfoto, der Führerschein und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass).

 

Freiwillige Führerscheinabgabe

Sie haben die Möglichkeit, im Bürgerbüro den endgültigen Verzicht auf Ihre Fahrerlaubnis zu erklären. Im Gegenzug erhalten Sie ein Busticket (Ticket 2000, Preisstufe A1, Tarifgebiet 17 Recklinghausen/Herten) für drei aufeinanderfolgende Monate. Wird direkt im Anschluss an den dreimonatigen Testzeitraum ein 12-monatiges Ticketabonnement bei der Vestischen abgeschlossen, werden die letzten drei Monate im ersten Vertragsjahr nicht berechnet.

 

Zusätzlich können Sie im Bürgerbüro zahlreiche weitere Führerscheinangelegenheiten (z.B. Fahrerkarte, Internationaler Führerschein, etc.) erledigen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch oder schriftlich beim Bürgerbüro.

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