Dienstleistungen/Zuständigkeiten Nutzungsänderung

Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn einem Gebäude, einer baulichen Anlage oder einem Raum eine neue subjektive Zweckbestimmung gegeben wird. Bei einer neuen Nutzung werden vor allem bauordnungsrechtliche Anforderungen an den Wärmeschutz, den Schallschutz und den Brandschutz gestellt. Sie ist somit genehmigungspflichtig. Bitte erkundigen Sie sich vor Realisierung Ihres Vorhabens bei einem unserer Sachbearbeiter im Fachbereich 63 - Bauordnung.

Ihren zuständigen Sachbearbeiter erfahren Sie in unserem Frontoffice.

Ihr erster Ansprechpartner (Frontoffice):

Herr Alfred Eigenbrodt
Telefon: 02361/50-2458
E-Mail: bauordnung(at)recklinghausen.de
Adresse:

Technisches Rathaus
Fachbereich 63 - Bauordnung
Westring 51
45659 Recklinghausen

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