Dienstleistungen/Zuständigkeiten Erhaltungssatzung

Die Bestandssicherung der durch die Gestalt einzelner Gebäude und anderer baulicher Anlagen geprägten Eigenart von Ortsteilen oder Stadtfronten und die Erhaltung der vielschichtigen Wohnbevölkerung in gewachsenen Orts- und Stadtstrukturen ist Gegenstand einer Erhaltungssatzung. Inwiefern eine Erhaltungssatzung für Ihren Bereich vorhanden ist, erfahren Sie beim zuständigen Sachbearbeiter im Fachbereich 63 - Bauordnung.

Einen Überblick über vorhandene Satzungen (FB 61 - Stadtplanung) erhalten Sie hier.

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