Dienstleistungen/Zuständigkeiten Fischereischein

Fischereischein

Nach bestandener Fischereiprüfung erfolgt die Ausstellung des Fischereischeines; dieser wird nur für Recklinghäuser Bürger ausgestellt. Der Fischereischein kann für ein bzw. fünf Jahre ausgestellt werden. Die Verlängerung der Gültigkeit der Fischereischeine erfolgt immer bis zum 31.12. eines Jahres. Sie wird erst ab 1.12. eines Jahres für das Folgejahr/die Folgejahre verlängert. Bei Erstausststellung hat die antragstellende Person persönlich vorzusprechen. Der Verlängerungsantrag kann auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.

Jugendfischereischein

Jugendliche, die mindestens zehn Jahre alt sind, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich einen Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt. Die Verlängerung der Gültigkeit des Jugendfischereischeins erfolgt immer bis zum 31.12. eines Jahres. Sie wird erst ab 1.12. eines Jahres für das Folgejahr verlängert. Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden. Bei der Erstbeantragung des Jugendfischereischeins ist die Vorsprache des Jugendlichen und eines Elternteils erforderlich. Eine Verlängerung kann allein durch einen Elternteil erfolgen.

Kosten

Jugendfischereischein: 8 Euro

Fischereischein (1 Jahr): 16 Euro

Fischereischein (5 Jahre): 48 Euro

Ersatzfischereischein bei Verlust: 5 Euro

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass, aktuelles Lichtbild, Nachweis der Fischereiprüfung, ggfls. Vollmacht

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