Dienstleistungen/Zuständigkeiten Gestattung

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes gem. § 12 Gaststättengesetz vorübergehend gestattet werden.

Eine Gestattung ist insbesondere für Getränkestand mit Alkoholausschank bei Straßenfesten, beim Karnevalsumzug, auf Schützenfesten, bei Sportturnieren und anderen vorübergehenden Veranstaltungen erforderlich.

Kosten

Der Gebührenrahmen beträgt 25 bis 200 Euro. Die Gebühr wird anhand des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes im Einzelfall festgelegt.

Formulare

Antragsvordruck liegt in Papierform bei FB 31/22 vor und wird im Internet bereitgestellt.

Dienstleister
Ansprechpartner/innen
  • Frau A. Koch
    Telefon 02361/50-1651
    Stadthaus A, Raum 1.13