Dienstleistungen/Zuständigkeiten Lärm- und Geruchsbelästigungen

Störungen durch Lärm oder Gerüche, verursacht durch Privatpersonen, können dem Fachbereich Ordnung angezeigt werden. Die Anzeige muss schriftlich bei der Ordnungsbehörde eingereicht werden. Wichtige Angaben sind dabei:

  • Ort, Tag und Datum der Störung
  • Benennung des möglichen Störers
  • Angabe möglicher Zeugen

Der Anzeigenerstatter muss für mögliche Rückfragen Name, Anschrift und Telefonnummer angeben und in einem Gerichtsverfahren eventuell als Zeuge zur Verfügung stehen.

Ansprechpartner/innen
  • Frau A. Strauss
    Telefon 02361/50-1605
    Stadthaus A, Raum 1.51