Dienstleistungen/Zuständigkeiten Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalles im Ausland

Sterbefälle von Deutschen, die sich im Ausland ereignet haben, können in Deutschland auf Antrag im Sterberegister beurkundet werden. Die Antragstellung dazu erfolgt beim Standesamt am Wohnsitz.

Kosten

Die nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalles kostet 21 Euro, eine Sterbeurkunde 10 Euro. Jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt wird, die Hälfte.

Erforderliche Unterlagen

Ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, Nachweis des Familienstandes des Verstorbenen, Heirats-und/oder Geburtsurkunde des Verstorbenen, Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers

Dienstleister
Ansprechpartner/innen
  • Herr C. Bernhard
    Telefon 02361/50-1785
    Rathaus, Raum 0.29
  • Frau S. Burrichter
    Telefon 02361/50-1789
    Rathaus, Raum 0.27
  • Frau J. London
    Telefon 02361/50-1787
    Rathaus, Raum Rathaus; 0.30
  • Frau L. Schulze-Dinkelborg
    Telefon 02361/50-1788
    Rathaus, Raum 0.28