Dienstleistungen/Zuständigkeiten Nachträgliche Beurkundung einer Geburt im Ausland

Geburten von Deutschen, die sich im Ausland ereignet haben, können in Deutschland auf Antrag ins Geburtenregister beurkundet werden. Die Antragstellung dazu erfolgt beim Standesamt am Wohnsitz.

Kosten

Die nachträgliche Beurkundung einer Geburt kostet 40 Euro, eine Geburtsurkunde 10 Euro. Jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt wurde, die Hälfte.

Erforderliche Unterlagen

Ausländische Geburtsurkunde des Kindes mit Übersetzung, Nachweis des Familienstandes der Eltern bzw. Geburtsurkunden der Kindeseltern, evtl. Nachweis eines Vaterschaftsanerkenntnisses, Nachweis der Staatsangehörigkeit der Kindeseltern

Dienstleister
Ansprechpartner/innen
  • Herr C. Bernhard
    Telefon 02361/50-1785
    Rathaus, Raum 0.29
  • Frau S. Burrichter
    Telefon 02361/50-1789
    Rathaus, Raum 0.27
  • Frau L. Schulze-Dinkelborg
    Telefon 02361/50-1788
    Rathaus, Raum 0.28