Dienstleistungen/Zuständigkeiten Hunde

Hinweise zum Landeshundegesetz NRW vom 18. Dezember 2002 erhalten Sie im Ordnungsamt.

Daneben erhalten Sie im Ordnungsamt auch die erforderlichen Formulare zur Erfassung meldepflichtiger Hunde, den Antrag auf Erteilung einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis zum Halten von Hunden oder auch den Antrag zur Befreiung von einer Maulkorb- und Leinenpflicht.

Weiterführende Informationen: Hundesteuer

Kosten

gem. Verwaltungsgebührenordnung NRW

Ansprechpartner/innen
  • Frau J. Nowoczin
    Telefon 02361/50-1636
    Stadthaus A, Raum 1.50
  • Frau N. Schmidt
    Telefon 02361/50-1648
    Stadthaus A, Raum 1.50