Dienstleistungen/Zuständigkeiten Wilde Plakatierungen

Das Plakatieren im öffentlichen Verkehrsraum ist im Stadtgebiet Recklinghausen verboten. Ausnahme: Wahlplakate, diese müssen spätestens zwei Wochen nach der Wahl entfernt werden.

Beobachtungen, die Rückschlüsse auf den Verursacher zulassen, können dem Fachbereich Ordnung gemeldet werden.

Ansprechpartner/innen
  •   N. N.
    Telefon 02361/50-1606
    Stadthaus A, Raum 1.45